Schulgeldordnung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungswesens zum 01.01.2017 wurde das Einsenden von Belegen im Rahmen der Einkommenssteuerung an das Finanzamt entbehrlich. Das Evangelische Schulwerk erstellt daher keine Schulgeldbescheinigungen mehr. Geleistete Zahlungen können mit Kopien der Kontoauszüge belegt werden.

Schulgeldordnung für Schulen in Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

vom 10. Februar 2019 in der Fassung vom 15. Januar 2026