Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungswesens zum 01.01.2017 wurde das Einsenden von Belegen im Rahmen der Einkommenssteuerung an das Finanzamt entbehrlich. Das Evangelische Schulwerk erstellt daher keine Schulgeldbescheinigungen mehr. Geleistete Zahlungen können mit Kopien der Kontoauszüge belegt werden.